Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!!


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Abgeschickt von Mantelweg am 03 Januar, 2012 um 18:28:07:

Antwort auf: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!! von elisa am 02 Januar, 2012 um 23:20:42:

Hallo,

also die Bauflucht haben Sie wirklich nicht eingehalten meine ich. Damit brauchen Sie daher wohl auch nicht ins Widerspruchsverfahren bzw. Klageverfahren zu gehen. Das Widerspruchsverfahren dauert in Rheinland-Pfalz bestimmt über ein Jahr weil es dort noch die sogn. Kreisrechtsausschüsse gibt. Einfach nochmal sauber von vorne anfangen und nun alles richtig machen. Wenn Sie mit dem falschen Bauantrag ins Widerspruchs- bzw. Klageverfahren gehen verschiessen Sie Ihr Pulver für nix.

Entscheidend wird dann im nächsten Anlauf sein, ob im Bauarchiv tatsächlich eine Nachbarzustimmung für die bestehende nachbarliche Grenzbebauung vorhanden ist. Wenn nicht Glück für Sie! Wäre eine solche vorhanden hätte das Bauamt nämlich in die Begründung reingeschrieben "bestehende Genzbebauung gem. Nachbarzustimmung vom...."

Als letzter Notanker bliebe für die Zukunft ggfs. die neue Regelung des § 9 Abs.1 Nr.2a BauGB wonach vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen durch Bebauungspläne zugelassen werden können. Es soll ja Leute geben, die plötzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreichen.

Viel Glück !!!


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