Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Januar, 2012 um 18:20:39:

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von elisa am 04 Januar, 2012 um 01:00:45:

Bauvoranfragen beantworten eben nur die von Ihnen gestellten Fragen. Es hängt also davon ab, was genau beantragt (dargestellt) und was dazu gefragt wurde.

Wenn Sie also nach dem maximalen Abstand des Gebäudes zur Straße nicht gefragt hatten, ist es seitens der Behörde unschädlich hierzu keine Entscheidung zu treffen; ganz besonders, wenn das dargestellte Gebäude ohnehin einen "passenden" Abstand einhielt. Bauvoranfragen haben eben nicht den Zweck einen Katalog an möglichen Varianten aufzulisten, die alle unzulässig wären. Dies wäre offensichtlich selbst bei gutem Willen unmöglich, sodass Behörden oftmals lediglich unverbindliche Hinweise geben um erkennbare Probleme bereits in einem frühen Stadium zu vermeiden.

Die Tatsache, dass Sie jetzt anscheinend einen Bauantrag stellen, der nicht mit der Bauvoranfrage übereinstimmt, kann im Übrigen nicht der Baubehörde angelastet werden.

Sollte die Bauvoranfrage jedoch tatsächlich ursprünglich einen 6m Abstand als bauplanungsrechtlich zulässig beurteilt haben, hätten Sie hieraus einen (einklagbaren) Rechtsanspruch oder zumindest einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dies numehr nicht mehr gelten soll.

: wir haben einen Abstand zu Strasse von 6 Metern geplant.

: Die Bauflucht würde aber 3 Meter betragen. Somit wären unsere 6 Meter zu weit entfernt. Wir sollen das Haus näher zur Strasse platzieren.

: In der Bauvoranfrage hiess es nur " mind. 2 Meter".
: Dass es aber maximal 3 Meter sein dürfen, haben sie nicht geschrieben.




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