Abstand Außentreppe zur 1. Etage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Conrad, H.G. am 05 Januar, 2012 um 15:06:47

Guten Tag allerseits,

Habe in 2003 mein Haus geplant und 2004/10 angefangen zu
bauen. Einzug in 2008/3
Meine Frage: in 2008 habe ich mit meinem Nachbarn ein
mündliches Agreement über meine Außentreppe - Aufgang
zur Gragage mit Tür in die 1. Etage getroffen. ( 1m Abstand zur Grenze )
War alles oK. - habe aber keinen Eintrag in den Bebauungsplan gemacht( vergessen etc. )
Das Nachbarhaus ist mit 2 Parteien vermietet. In 2010
kamen neue Mieter die sich über meine Treppe beim Besitzer beklagt haben. Aufgrund Demenz wollte der
Vermieternachbar sich nicht mehr an unsere Abmachung
erinnern.
Kurze Benachrichtigung ans Bauamt und die Sache läuft,
sprich Abriß, da Abstand nicht eingehalten wurde.

Mit dem Bauamt habe ich gesprochen. Abstandsmaß ist 3m
( war das nicht schon mal 2m ?? )

Ich habe nun im Baurecht gewühlt...
Habe im Abstandsflächenrecht des Landes Brandenburg einen Paragr. gefunden § 22 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs..... "ist ausgeschlossen, wenn nicht bis zum Ablauf des auf die Anbringung der Einrichtung folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben worden ist."

Frage gibt es so einen § auch in NRW und kann ich mich darauf berufen???

(Ist doch ziemlich groß geworden.) meine Frage

könnte mir jemand mal ein Statement dazu geben????

Besten Dank im voraus.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]