Re: Bauamt reagiert 2 Jahre nicht auf Widerspruch


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Abgeschickt von HeltaPerry am 07 Januar, 2012 um 11:02:49

Antwort auf: Re: Bauamt reagiert 2 Jahre nicht auf Widerspruch von pjf am 07 Januar, 2012 um 01:40:41:

Hallo,

angenommen der jetzige Eigentümer würde sein Haus verkaufen wollen. Der neue Eigentümer möchte etwas umbauen, wozu er eine Baugenehmigung braucht. Dann käme ja alles wieder hoch, wenn man vom Bauamt keinerlei Entscheidung hat und man hätte verschwiegen, das es da mal ein offenes Verfahren gegeben hat.

Wäre es da dann nicht tatsächlich besser die Umstände alle Mal mit dem Bauamt in schriftlicher Form zu klären bzw. eine schriftliche Stellungnahme anzufordern

Vielen Dank für die Antworten.
Gruss


: Hallo, zu Ihren Fragen:
: Zu 1) Ihnen wurde vor Erlass eines Bescheides über eine Ordnungswidrigkeit Gelegenheit gegeben, sich zu Tatsachen zu äußern. Dieses Recht haben Sie bzw. auf Ihre Veranlassung Ihr Rechtsbeistand für Sie wahrgenommen. Ein Ordnungswidrigkeitenbescheid wurde Ihnen offensichtlich nicht zugestellt.

: Zu 2) kann sein oder auch nicht. Im schlimmsten Fall holt die Behörde noch immer zeitraubende Gutachten ein- kann ich mir nicht vorstellen. Im günstigsten Fall ist der Vorgang zu den Akten gelegt - wohl wahrscheinlicher.

: Zu 3) ich meine nein, weil die Behörde gegen Sie keinen Bußgeldbescheid erlassen und somit keine Rechtswirkung erzeugt hat.

: Zu 4) Sie werden doch dem Amt keine Frist setzen wollen, weil dieses nicht gegen Sie vorgegangen ist?

:
: Gruss
: pjf

:
: : Hallo liebe Sachkundige und Forenmitglieder,

: : angenommen, ein Bauherr wird im Oktober 2009, d.h. vor mehr als 2Jahren, wegen angeblicher "abweichender Bauusführung der Garage" gem. § 28 VwVfG NRW und § 55 OWiG von einem Kreisbaumt in NRW angehört. Hieraufhin antwortet der Bauherr fristgemäß und weist alle Vorwürfe über einen von ihm beauftragten Fachanwalt zurück. Hierfür fallen dem Bauherren natürlich nicht unerhebliche Kosten an.

: : Nun läßt das Bauamt aber über 2 Jahre nichts von sich hören.

: : Hier nun meine Fragen:
: : 1. Ist das so normal oder muss nicht das Bauamt auch innerhalb einer Frist antworten?
: : 2. Kann mann nach 2 Jahren nicht davon ausgehen, dass sich der Vorgang inzwischen erledigt hat oder
: : 3. könnte es nicht sein, dass das Bauamt deshalb so lange herauszögert weil das Bauamt für die erheblichen Anwaltskosten aufkommen muss, wenn sich rechtssicher herausstellt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt war.
: : 4. Sollte man nach nunmehr 2 Jahren nicht dem Bauamt schriftlich eine Frist für eine "rechtsmittelfähige Entscheidung"setzen?

: : Vielen Dank im Voraus für Meinungen und Aussagen zu diesem Sachverhalt.





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