Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bauamt am 07 Januar, 2012 um 22:53:30:

Antwort auf: Grenzbebauung von Beck am 07 Januar, 2012 um 12:25:00:

Interessante Fragestellung...

Wenn gegen den Carport "sicher nichts einzuwenden" ist, wie ist dann Ihre Frage zu verstehen was man dagegen (dennoch?) tun kann ?

Ganz allgemein sind 2 Fälle zu unterscheiden.

Der Carport verstößt gegen Baurechtliche Vorschriften:
-> Wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Der Carport verstößt nicht gegen baurechtliche Vorschriften:
-> Reden Sie mit dem Nachbarn und versuchen Sie ihn von einem anderen Standort zu überzeugen. Rechtlich ist er nicht zu verhindern.

PS:
Eine gute Aussicht ist rechtlich nicht geschützt, sondern schlicht Glückssache.
Auch der Wert eines Grundstückes ist rechtlich nicht geschützt. Wertminderung durch sind hinzunehmen, solange gegen keine Gesetze verstoßen wird.


: Hallo ,
: folgendes Problem :

: Ein Nachbar will einen Carport errichten , welcher dann genau auf der Grundstücksgrenze steht . Dagegen gibt es sicher nichts einzuwenden , aber mit diesem Bauvorhaben wird der Erker im Wohnzimmer des Nachbarhauses total zugebaut (befindet sich im vorgeschriebenen Baufenster) . Die Aussicht ist dann total eingeschränkt und mindert somit den Wert des Hauses auf dem Nachbargrundstück.
: Kann man etwas dagegen tun , damit dieses Bauvorhaben nicht in die Tat umgesetzt wird ?
: Für eine rege Diskussion wäre ich sehr dankbar.

: Mit freundlichen Grüßen
: T. Beck





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