Re: Brandschutzmauer fehlt bei DDH


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Januar, 2012 um 18:18:47

Antwort auf: Re: Brandschutzmauer fehlt bei DDH von Irene am 10 Januar, 2012 um 13:51:13:

Es beruhigt mich zu lesen, dass dann doch eine Mauer die beiden Einheiten trennt. Das ist doch schon mal was.

Brandschutz kann auch einen einzelne Mauer gewährleisten wenn sie denn dick genug ist. So leistet eine 11,5er KS-Wand ohne Putz meines Wissens bereits einen F90 Brandschutz.

Wie dick die Wand ist und ob das ausreichend ist, wäre über die Örtlichkeit und die jeweilige Landesbauordnung herauszufinden.

Bis in die 70er Jahre war es durchaus üblich, Häuser mit gemeinsamen Grenzwänden zu bauen, die dann natürlich den Brandschutzanforderungen genügen mussten.

Sie können einen ortsansässigen Fachmann, üblicherweise einen Statiker, bitten, die Brandschutzqualität der Wand und die Übereinstimmung mit den Regeln der Bauordnung festzustellen.

Ob sich darüberhinaus eine privatrechtliche Auseinandersetzung mit dem Vorbesitzer lohnt wäre dann im Anschluss zu klären.

: Hallo Hr.Baumeister,
: also nur eine Kalksandsteinmauer trennt beide Häuser beim Bohren einen Loches sind wir beim Nachbarn im Schlafzimmer gelandet.Soweit mir bekannt ist müssen die Häuser aber mit einer Brandschutzmauer getrennt sein sodas jedes Haus für sich eine Steinmauer und dazwischen ist die Brandschutzmauer, ist auch schon irgendwie logisch denn was passiert im Falle eines Brandes dann Fackeln ja beide Häuser ab.Ob die Versicherung den Schaden dann überrnimmt das bezweifle ich, da die besagte Brandschutzmauer ja fehlt. Mache mir jetzt sehr viele geanken.
: Hoffe ich konnte die Situation jetzt besser erläutern.
: Mit Grüßen von der Nordsee
: Irene




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