Re: § 34 BauGB oder mehr


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 12 Januar, 2012 um 23:31:49:

Antwort auf: § 34 BauGB oder mehr von HansR am 12 Januar, 2012 um 19:41:19:

Gemeinden haben die Planungshoheit und können mittels B-Plänen grundsätzlich steuern wie das Gemeindegebiet bebaut wird.
Das Ganze geht aber nicht willkürlich, sondern hat eine Menge Beschränkungen und Verfahrensschritte, die es zu beachten gilt.
Konkrete Beratung ist aufgrund der Komplexität auf einem Forum nicht möglich. Sollten Sie durch die Planung tatsächlich massiv gestört werden, kann man eigentlich nur den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen.

Die von Ihnen beschriebene Situation, dass ein 34er Gebiet durch einen B-Plan überplant wird um somit die Genehmigungsvoraussetzung für ein Vorhaben zu schaffen ist an Sich nichts verwerfliches oder unzulässiges, sondern durchaus ein Normalfall. Das ist ja gerade der Zweck von Bebauungsplänen.
Wie erwähnt gibt es für die Gemeinde aber vieles, was zu beachten ist und es kann durchaus sein, dass der B-Plan feherhaft ist.

Prinzipiell kann man B-Pläne mittels einer Klage auf Normenkontrolle anfechten.
Beachten Sie die Fristen, die Sie einhalten müssen. Falls Sie zu lange warten, können alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel verfristen.

: Hallo zusammen,

: die rechtliche Würdigung folgender Konstellation beschäftigt mich:

: Haus im Baugebiet nach § 34 BauGB und nun soll ein Einkaufszentrum auf eine Grünfläche 100 m lang und dazu viele Stellplätze. Nach 34 BauGB wäre das eher nicht gegangen, daher BPlan-Aufstellung im Schnellverfahren. Aber wo sind die Grenzen? Kann man mittels BPlan alles vor die Tür gebaut bekommen? Irgendwie scheint die Gemeinde die Pläne des Bauherrn nur abzunicken um die klamme Finanzlage zu bekämpfen.
: Was tun dagegen ?

: Besten Dank fürs das Feedback,

: Hans





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]