Außenwände


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Abgeschickt von iwa am 16 Januar, 2012 um 16:32:08

Hallo,
folgendes Problem: wie werden eigentlich Außenwände definiert? Nach Brandenburgischer Bauordnung § 6 Abs. 10 dürfen Außenwände bei einer Grenzbebauung entlang einer Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten. Was zählt nun bei einem offenen Carport mit Dachüberstand als Außenwand, der Abstand zwischen den äußeren Pfeilern (ohne Dachüberstand) oder die Gesamtlänge einschließlich Dachüberstand? Könnte ja bei mehreren Gebäuden an einer Grundstücksgrenze durchaus entscheidend sein. Freue mich auf eine Antwort. iwa



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