Errichtung Lagerraum


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Abgeschickt von A. Kress am 17 Januar, 2012 um 23:22:29

Wir müssen eine Aussenwand im UG isolieren, da in der Einliegerwohnung eine feuchte Aussenwand ist. Da dazu das Erdreich in diesem Bereich abgegraben werden müsste, hatten wir die Idee anstelle von Erdreichanzufüllen einen Anbau für Gartenmöbel, Fahrräder etc. zu errichten. Im Westen ware der Anbau Grenzbebauung. Der Nachbar hat uns bereits schriflich seine Zustimmung gegeben. Auf dem Bauamt (Baden Württemberg) wurde uns gesagt, daß hier eine Erstellung bis 50m³ in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemacht werden kann. Es werden alle Unterlagen für eine Neubaugenehmigung verlangt. Die geplante Grundfläche wäre 6,4x3,5m, Höhe 2,2om Der Anbau wäre aufgrund des natürlichen Geländeverlaufs im mittel 2m unter der Erdoberfläche vom EG. Nur im Süden volle Geschoßhöhe sichtbar. Welche Gebäudeklasse ist dies? Gibt es in der LBO BW eine Regelung für Gebäude bis 50m³. Wie ist die Grundflächenberechnung anzusetzen, da sich der Anbau im UG und größtenteils im Erdreich befindet. Ist eine Baugenehmigung oder Kenntisverfahren erforderlich?



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