Re: Bau im EU - Ausland


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Abgeschickt von Jever am 18 Januar, 2012 um 09:39:12:

Antwort auf: Bau im EU - Ausland von MH am 16 Januar, 2012 um 13:58:08:

Wenn das ausländische Unternehmen eine Tätigkeit ausüben will, für die in
Deutschland Zulassungsvoraussetzungen bestehen (Meisterprüfung; siehe
Anhang: Anlage A zur Handwerksordnung), dann benötigt es den Nachweis,
dass es diese Tätigkeit in seinem EU-Herkunftsland bereit seit zwei Jahren
selbständig ausübt. Dieser Nachweis wird erbracht durch die so genannte
EU-Bescheinigung, die von einer bestimmten autorisierten Institution im
Herkunftsland ausgestellt wird. Mit dieser EU-Bescheinigung muss sich das
ausländische Unternehmen bei der zuständigen Handwerkskammer (Ort der
ersten Baustelle in Deutschland) einmalig eine Bescheinigung nach § 9 II der
Handwerksordnung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung ist auf allen
Baustellen in Deutschland mitzuführen.
Ein Unternehmen aus einem EU-Land, das in Deutschland gewerbliche
Tätigkeiten ohne Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland erbringt,
muss nicht in die Handwerksrolle einer deutschen Handwerkskammer
eingetragen sein.
Fällt die Tätigkeit des EU-ausländischen Unternehmens in einen Bereich, für
den es in Deutschland keine vorgeschriebenen Befähigungsnachweise gibt
(siehe Anhang: Anlage B I und B II zur Handwerksordnung), besteht keine
Genehmigungspflicht; es kann sofort tätig werden. Allerdings gibt es
unabhängig davon verschiedene Anzeige- und Meldepflichten.
Auch sollte man allerdings vorher klären, ob die tschechische Baufirma in der Lage ist, nach neuesten deutschen Standards und Anforderungen zu bauen. Daneben gelten für die EU-Nachbarn die Regelungen der Bauabzugssteuer usw.


: Hallo,
: ich bitte um Tipps und Infos zum folgend dargestellten Fall:

: Eine Firma aus CZ möche in München einen Verkaufsraum für Ihre Produkte einrichten. Der Auftrag die bestehenden Räume zu renovieren ging an eine tschechische Firma. Was muss diese Baufirma alles beachten um das Gewerk in Deutschland ausführen zu können und sich an alle Richtlinien, Verordnungen, etc. zu halten.

: Vielen Dank

: Der Fall ist eigentlich ein Klassiker und wahrscheinlich gibt es schon was dazu, habs aber leider nicht gefunden.





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