Re: Streithelfer verkündet der beigetretenen Partei den Streit?


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Abgeschickt von Crispi am 21 Januar, 2012 um 12:44:11

Antwort auf: Re: Streithelfer verkündet der beigetretenen Partei den Streit? von Bauamt am 20 Januar, 2012 um 19:15:42:

: Was hat das mit Baurecht zu tun ?

: : Kann ein Streithelfer der beigetretenen Partei den Streit verkünden? Er soll doch eigentlich der Partei beim Streit helfen!

Der Bauherr B will im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens die behaupteten Mängel beweisen. Antragsgegner ist der Unternehmer U. Der Bauherr B verkündet aber vorsorglich dem Architekten A, der vom Bauherr B mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt war, den Streit mit der Aufforderung, auf Seiten des Bauherrn B als Streithelfer dem Verfahren beizutreten. Der Architekten A, gleichzeitig Streitverkündeter, tritt aber dem Unternehmer U als Streithelfer bei. Im Ablauf des Verfahrens stellt der Architekt A, der gleichzeitig Streithelfer des Antragsgegners (des Unternehmers U) ist fest, dass er möglicherweise für bewiesene Mängel haftbar gemacht werden könnte. Um im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleiches zwischen Unternehmer und Architekt seine Ansprüche zu sichern, glaubt er durch eine Streitverkündung den Unternehmer in Haftung nehmen zu können.

Also: der Streitverkündete wird durch das Beitreten zu einer Partei zum Streithelfer (Nebenintervenienten). Dieser Streithelfer will jetzt aber selbst den Streit der beigetretenen Partei verkünden. Ist das rechtlich möglich?




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