Re: Hausverkauf


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Abgeschickt von Becker am 01 Februar, 2005 um 15:34:43

Antwort auf: Hausverkauf von Florian Berns am 27 Januar, 2005 um 21:30:07:

: Ich besitzte zusammen mit meinem Bruder ein Einfamilienhaus. Wir haben einige differenzen miteinander. Ich möchte meine 50% gerne verkaufen. Ist das möglich, auch ohne seine Zustimmung? Zur Zeit bewohnt er diese Haus alleine. Die Nebenkosten jedoch trage allerdings ich (Müllabfuhr, Abwasser, usw.). Was kann ich tun?

Im Innenverhältnis können Sie die Hälfte der Nebenkosten ersetzt verlangen. Wenn der Miteigentümer an der Veräußerung des Hauses nicht mitwirken möchte, kann dieses auf Antrag eines Miteigentümers zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft zwangsversteigert werden. Sie können das Haus dabei übrigens (allein) erwerben.

Rechtsanwalt Becker
www.baurechtsreporter.de





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