Rücktritt vom Werkvertrag / Kündigung


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Abgeschickt von T. Fiedler am 24 Januar, 2012 um 12:00:18

Folgender Sachstand:
Die Gewerke Innenputz und Aussenputz wurden an einen Stuckatuerbetrieb vergeben. Der Innenputz ist fertiggestellt, der Aussenputz zum Teil (Dämmung aufgebracht).
Nun hat uns bzw. unseren Architekten die ausführende Firma informiert, dass die Firma von Amts wegen aufeglöst wird und die Arbeiten nicht fertiggestellt werden.
Folgende Fragen an die Gemeinschaft:
- wie ist nun die Gewährleistung?
- ist o.g. Information seitens des Handwerksbetriebes als rechtliche Kündigung des bestehenden Werkvertrages zu sehen? Oder müssen wir als Bauherren kündigen?
- was geschieht, wenn die nun erneute Ausschreibung zu höheren Preisen führt als die bereits fixierten Preise?

Über kompetente Auskunft / Erfahrungen würde ich mich freuen.




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