Re: Architektenrechnung


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Abgeschickt von Becker am 01 Februar, 2005 um 16:26:06

Antwort auf: Re: Architektenrechnung von D. am 01 Februar, 2005 um 12:32:07:

: Hallo Thomas,
: also bei 250000€ Baukosten (brutto) wäre eine Honorarsumme für die Bauantragsplanung einschl. Grundlagenermittlung etc. von rd. 8000€ (brutto)nach HOAI o.k. Reel rechnen viele Architekten darunter ab. Die Abrechnung nach HOAI ist rechtmäßig, da diese Honorarordnung Gesetzesstatus hat.
: Die Kosten für die Statik, sonsige Nachweise und den Vermesser kommen noch "on Top". Was ich nicht verstehe ist, warum Ihr überhaupt bezahlt, wenn das im Leistungspaket des Bauträgers enthalten ist?!?
: Außerdem für eine falsche Planung würde ich sowieso nicht zahlen.

ein Architekt ist sogar verpflichtet nach HOAI abzurechnen, da dies bindendes Preisrecht ist, nur in engen Grenzen sind Honorarvereinbarungen möglich. Der Architekt schuldet ausserdem eine genehmigungsfähige Planung, wird diese nicht erbracht, sollte er aufgefordert werden, unter Setzung einer angemessenen Frist nachzubessern, zugleich sollte für den Fall, dass eine Nachbesserung nicht erfolgt eine Ablehnungsandrohung ausgesprochen werden, diese ist mit einer weiteren angemessenen Frist zu verbinden. In welcher Höhe das Honorar angemessen ist, hängt von den anrechenbaren Kosten und dem Umfang der Beauftragung (alle Leistungsphasen ?) ab.

Becker
Rechtsanwalt
www.baurechtsreporter.de




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