Re: Abgrenzungssatzung


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Abgeschickt von Bauamt am 27 Januar, 2012 um 13:21:13:

Antwort auf: Abgrenzungssatzung von Willi Bär am 27 Januar, 2012 um 11:39:33:

Zukünftig bestimmt sich die Beurteilung der erfassten Grundstücke hinsichtlich Außenbereich/Innenbereich nicht mehr nach der Satzung, sondern nach den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten.

Es kann also zu einer leichteren oder schwierigeren Bebaubakeit der betroffenen Grundstücke führen, je nachdem was die Satzung geregelt hatte und wie die Situation vor Ort ist.

: Hallo an das Forum,

: mich würde interessieren, welche Auswirkungen die Aufhebung einer gemeindlichen "Abgrenzungssatzung" in der Praxis haben kann.

: Im Voraus schon vielen Dank für jedwede Meinungen.
: Willi





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