Re: Bayern Genehmigung Materialcontainer


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Abgeschickt von Bauamt am 27 Januar, 2012 um 20:23:28:

Antwort auf: Bayern Genehmigung Materialcontainer von Schoten am 27 Januar, 2012 um 17:34:21:

Sie verwecheln Genehmigungspflicht und Zulässigkeit.
Ob ein Vorhaben genehmigungsfrei ist, hat nichts damit zu tun ob es auch zulässig ist.

Die Errichtung eines Lagerplatzes im Außenbereich wäre nur nach den strengen Vorgaben des § 35 BauGB zulässig. Also insbesondere dann, wenn es einem privilegiertem Zweck dient, wie z.B. der Landwirtschaft.

Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen ergibt sich aus Art. 57 BayBO.
Und da hängt es insbesondere vom Zweck der Lagernutzung ab (vgl. Art. 57 Abs. Abs.1 Nr. 16 a).


: Hallo,

: braucht man in Bayern für Materialcontainer auf einem Privatgrundstück im Außenbereich eine Genehmigung?
: Dürfen auch mehrere ISO-Container gestellt werden?


: Viele Grüße und vorab Dank für Antworten
: Fam. Schoten





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