Re: maximale grenzbebauung


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Abgeschickt von Passau am 02 Februar, 2012 um 12:42:16

Antwort auf: maximale grenzbebauung von holzschuhlerin am 31 Januar, 2012 um 16:39:17:

In Bayern ist es so, dass das was als eine Grenze zu sehen ist, sich von dem Grundstück her bestimmt, auf dem das Grenzgebäude errichtet werden soll. In Ihrem Fall heißt das, dass der Nachbar auf seinen beiden Grundstücken jeweils eine Grenzsbebbaung mit 9 m errichten darf und damit Ihre Freundin auf 18 m Bebauung schauen darf. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat dazu am 12.12.1988 ein Urteil gesprochen: 10 A 1729/78.



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