Hoehe Einfriedung bei Gelaendeversatz - die zweite


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Abgeschickt von Tim am 03 Februar, 2012 um 10:29:05:

Hallo,

ich habe eine recht knifflige aber interessante Frage, aehnlich der, die unten zur Hoehe einer Einfriedung bei Gelaendeversatz gestellt wurde.
Dort ging es ja darum, ob ein Zaun auch die zulaessige Hoehe haben darf, wenn er auf einer (evtl. sehr alten) Aufschüttung steht.
Kennt ihr dazu eigentlich Urteile in die eine (Zaun darf trotzdem die zulaessige Hoehe haben) oder andere (Zaun darf nur so hoch sein, dass Aufschuettung und Zaun zusammen die entsprechende Hoehe haben) Richtung?
Sei jetzt die Situation anders herum: Der Nachbar A liegt durch eine alte deutlich Aufschuettung (angenommen 1 m ) hoeher und B moechte eine sinnvolle sinnvolle Einfriedung. Darf B die Einfriedung entsprechend erhoehen, evtl. auch auf eine 1 m Aufschuettung stellen, um das auszugleichen?

Viele Gruesse,
Tim



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