Re: Wohnraumberechnung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 06 Februar, 2012 um 09:54:20

Antwort auf: Re: Wohnraumberechnung von oberh am 06 Februar, 2012 um 08:32:44:

Werter Forumsteilnehmer,

doch, das kann man beantworten, dies natürlich aber nur dahingehend, wie die baurechtliche Situation zu betrachten ist und wie der Raum im Kellergeschoss baurechtlich zu werten ist.

Es kommt also darauf an, ob der Raum baurechtlich als Wohnraum anzusehen ist und wie es in der Baugenehmigung bislang bertrachtet worden ist. Ein Raum kann ja auch zusätzlich (hinterher) in einem Kellergeschoss entstehen und so wäre es denn dann -sodann es keine baurechtlichen Einwände dagegen gibt- zusätzlicher Wohnraum, der in der Berechnung der Wohnfläche auch als Wohnraum zu deklarieren wäre.

Dies sollten Sie natürlich vorher prüfen um genauestens Bescheid zu wissen.
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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Hi!

: Das kann man so pauschal nicht beantworten ...

: Es gibt die verschiedensten DIN-Vorschriften.
: Dazu noch ein paar Verordnungen ...
: Ja, und da gibt es noch das Bauordnungsrecht, welches gewisse Voraussetzungen für Aufenthaltsräume vorschreibt (z.B. Raumhöhe und 2. Rettungsweg)

: Als was ist der Raum denn genehmigt?





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