Abgeschickt von Urban Thomas am 06 Februar, 2012 um 11:57:53
Hallo,
wäre ein Bauunternehmer schadenersatzpflichtig, wenn er eine Kanalrücklaufsicherung entgegen gültiger DIN Vorschriften falsch anschließt, d.h. bei geschlossener Rückstauklappe läuft Regenwasser vom Dach durch die Keller-Bodenabläufe in das Kellergeschoss und überflutet dieses?
Im Falle einer Schadenersatzpflicht des Bauunternehmers -> Gilt hier eine Verjährungsfrist?
Wer wäre hier zur Abklärung der richtige Ansprechpartner Gutachter, Anwalt…?
Danke und Gruß
Thomas