Re: Wohnraumberechnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Februar, 2012 um 22:54:38

Antwort auf: Wohnraumberechnung von Klaus am 05 Februar, 2012 um 12:03:06:

Wohnfläche ist weder in der DIN 277, die maßgeblich für die Flächenberechnungen ist, noch in der Bauordnung definiert. Was zur Wohnfläche zählt ergibt sich aus der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Räume, auf die die Berechnung anzuwenden ist, müssen den Anforderungen an Aufenthaltsräume entsprechen (z. B. §2 BauO NRW i. V. m. §48 BauO NRW). Der reine Ausbaustandard mit TV-Anschluss und Teppich ist nicht ausreichend, eine Zuordnung zur Wohnfläche zu begründen. Ausserdem sollte der Raum auch als Aufenthaltsraum genehmigt sein. Steht in der Baugenehmigung Keller, ist es ein Keller. Eben ein Keller mit Teppich und TV-Anschluss.

Gerade die baurechtlichen Aussagen von Maklern würde ich mir immer mit Quellen belegen lassen.

: Hallo,
: Wir möchten gerne ein Haus Kaufen. Im Expose vom Makler steht,im Keller ist ein Zimmer ausgebaut(Teppichboden/TV vorh.) und kann man als Wohnnfläch zusätlich benützen. Wird diese im "Gesamt-Wohnfläche" mit eingerechnet?
: Oder nicht?
: Ich bitte um Aufklärung.
: Vielen Dank





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