Stellplatznachweis bei Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Jan am 02 Februar, 2005 um 21:20:32

Folgende Frage beschäftigt mich:
Ich beabsichtige ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude zu kaufen, das seit ca. 2 Jahren leer steht. Das Gebäude ist Mitte 19.Jhd. erbaut und war bis vor zwei Jahren eine Kneipe (Vereinsraum und Schankraum insgesamt etwa 90 qm, ca. 50 Sitzplätze), darüber eine Wohneinheit und ein Speicher im Spitzdach (etwa 90 qm, bzw. 70 qm). Das Gebäude befindet sich im Innenstadtbereich und bietet auf dem Grundstück keine Möglichkeit der Schaffung eines Stellplatzes.
Nun möchte ich im Erdgeschoss (ehemalige Kneipe) eine Umgestaltung zum Ladenlokal vornehmen und darüber 2 WE schaffen. Eine erste Anfrage beim örtlichen Bauamt brachte die Auskunft, dass diese Umnutzung zur Folge hätte, dass ich für das Ladenlokal 2 Stellplätze und für jede WE jeweils einen Stellplatz nachweisen müßte und dafür als sog. Stellplatzablöse pro Stellplatz 5300 Euro fällig wären.
Die Frage lautet nun: ist das so? Gibt es Möglichkeiten dem zu entrinnen (Bestandsschutz oder Aufrechnung alte/neue Nutzung)? Und: was ist die gesetzliche Grundlage dafür?
Danke für jede Antwort! Jan


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