Re: Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO


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Abgeschickt von Erich Bauer am 12 Februar, 2012 um 17:10:17

Antwort auf: Re: Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO von Bauamt am 12 Februar, 2012 um 15:07:17:

: Ich würde diese Sichtweise analog auch auf die Regelungen der jeweiligen LBauO anwenden, obwohl mir konkret keine Rechtsprechung dazu bekannt ist.

Und schon würden Sie in Hessen falsch liegen, weil der Hessische VGH das dynamische Vollgeschoss verwendet.



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