Re: Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO


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Abgeschickt von Bauamt am 12 Februar, 2012 um 17:29:55:

Antwort auf: Re: Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO von Erich Bauer am 12 Februar, 2012 um 17:10:17:

Ich bin mir sicher, Sie haben den Vorbehalt in meiner Antwort gesehen :)

Fragt sich natürlich noch, ob der Fragesteller aus Hessen ist bzw. wie in anderen Bundesländern über diese Frage entschieden wurde.

: : Ich würde diese Sichtweise analog auch auf die Regelungen der jeweiligen LBauO anwenden, obwohl mir konkret keine Rechtsprechung dazu bekannt ist.

: Und schon würden Sie in Hessen falsch liegen, weil der Hessische VGH das dynamische Vollgeschoss verwendet.





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