Re: Kaltwintergarten bzw. Terrassenverkleidung


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Abgeschickt von Günther Strzempek am 13 Februar, 2012 um 18:19:10

Antwort auf: Kaltwintergarten bzw. Terrassenverkleidung von Günther Strzempek am 13 Februar, 2012 um 18:04:14:

: Muss für die Erstellung eines Kaltwintergartens ein Bauantrag (Rheinland-Pfalz/Bingen)gestellt werden. Es wäre im 2. Stock zu einer Eigentumswohnung gehörend. Das Einverständnis der anderen Eigentümer liegt vor. Die Grenze zum Nachbarn ist mehr als 5 Meter entfernt. Die Breite der Terrasse beträgt 4,35 Meter, die Tiefe 2,25 Meter und die Firsthöhe des Satteldaches an die der Anbau erfolgt ist 3,10 Meter. Die Terrasse ist links und rechts mit 1,10 Meter hohen Mauern über die gesamte Tiefe eingefasst auf die die Konstruktion aufgesetzt werden soll. Die Bodenfläche der Terrasse ist gleichzeitig die Decke unserer im 1. Stock befindlichen Zimmer.




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