Re: Bestandsrecht


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Abgeschickt von Bauassessor am 13 Februar, 2012 um 23:15:07:

Antwort auf: Bestandsrecht von Klaus Junker am 13 Februar, 2012 um 20:10:39:

Hallo,

ist denn das Fenster genehmigt worden? Wenn nicht, dann hat A auch kein Recht, sein rechtswidrig errichtetes Fenster zu behalten...

: Hallo,
: Das Haus A steht auf der Grenze von Grundstück B.Beim Erwerb des Hauses A wurde mündlich von Nachbar B zugesagt ein Fenster zum Grundstück B zu errichten.
: Nach acht Jahren verlangt B das Fenster zurückzubauen,weil B selbst auf die Grenze zu A bauen möchte.Das Grundstück von A und B ist Erbpachtland.
: Muß A das Fenster rückbauen?





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