Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Markus.B am 13 Februar, 2012 um 23:48:47

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung von Bauamt am 13 Februar, 2012 um 23:04:31:

Ja genau, Sie haben es richtig verstanden:-) Ich meine aber auch das Nachbar B eine genaue Nutzung angeben muss. Wie das genannte Beispiel Werkstattnutzung. Aber Nachbar B hat bis dato keinen Plan für eine bestimmte Nutzungsänderung und will eine "allgemeine" Änderung unterschrieben haben. Geht sowas überhaupt? Hat Nachbar A dadurch Nachteile? Wenn ja welche? Gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Garage von der Stadt ohne die Zusage des Nachbarn zu bauen und damit die Nutzungsänderung zu umgehen? Die Scheune steht auf einer Länge von 40mca. 0,6m an der Grenze von Nachbar A. Die Höhe beträgt ca 9-10m. Genau an dieser Grenze soll die Garage von Nachbar A gebaut werden. Eine andere Möglichkeit besteht leider nicht. Kann man in diesem Fall eine Ausnahme machen seitens der Stadt oder ist sowas nur in Verbindung einer Zusage des Nachbarn möglich?
Gruß Markus




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