Re: Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Februar, 2012 um 10:42:05:

Antwort auf: Re: Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO von Bauamt am 12 Februar, 2012 um 17:29:55:

Ich kann mittlerweile bestätigen, dass nicht nur in Hessen, sondern auch in Bayern eine dynamische Verweisung auf die LBauO von der Rechtsprechung angenommen wird.

VGH Hessen: Beschluss vom 26.7.1984 - 4 TG 1669/84
VG Augsburg: Urteil vom 25.2.2008 - AU 5 K 07.319
VG Ansbach: Urteil vom 07.12.2011 - AN 18 K 10.02609

: Ich bin mir sicher, Sie haben den Vorbehalt in meiner Antwort gesehen :)

: Fragt sich natürlich noch, ob der Fragesteller aus Hessen ist bzw. wie in anderen Bundesländern über diese Frage entschieden wurde.

: : : Ich würde diese Sichtweise analog auch auf die Regelungen der jeweiligen LBauO anwenden, obwohl mir konkret keine Rechtsprechung dazu bekannt ist.

: : Und schon würden Sie in Hessen falsch liegen, weil der Hessische VGH das dynamische Vollgeschoss verwendet.





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