Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Februar, 2012 um 19:53:23:

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung von Markus.B am 13 Februar, 2012 um 23:48:47:

Also sagen wirs mal so:
Ein Bauplan, der nur eine Änderung bezeichnet, aber keine neue Nutzung angibt ist unbestimmt und nicht als Bauvorlage im Genehmigungsverfhren zulässig. Ob da dann ein Nachbar darauf unterschrieben hat spielt erstmal keine Rolle.

Inwieweit sich der Nachbar gemäß Treu und Glauben dennoch bindet, kann ich aber nicht sagen. Als Genehmigungsbehörde würde ich die Unterschrift nicht akzeptieren. Aber es ist letztlich Sache eines Gerichts zu entscheiden, ob eine Nachbarklage trotz der vermeintlichen "Zustimmung" noch statthaft ist.
Persönlich denke ich, dass die Unterschrift unbestimmt und damit unwirksam ist.

Anonsten ist zu sagen, dass Nachbarunterschriften grundsätzlich nicht Genehmigungsvoraussetzung sind. Der Bauherr kann also - soweit er alle Vorschriften - einhält auch ohne Ihre Unterschrift eine Baugenehmgiung bekommen. Sollte Ihre Unterschrift gelten, können Sie aber nicht mehr gegen die Baugenehmigung klagen und müssen insoweit der Beurteilung der Behörde vertrauen.

Das zusammenspiel von Abstandsflächenabweichung und einer Nachbarunterschrift hängt von der Genehmigungspraxis der zuständigen Behörde ab. Ich würde empfehlen, dass Sie sich mit all den hier gestellten Fragen an die Baugenehmigungsbehörde wenden, um das anhand des konkreten Falles zu besprechen.

: Ja genau, Sie haben es richtig verstanden:-) Ich meine aber auch das Nachbar B eine genaue Nutzung angeben muss. Wie das genannte Beispiel Werkstattnutzung. Aber Nachbar B hat bis dato keinen Plan für eine bestimmte Nutzungsänderung und will eine "allgemeine" Änderung unterschrieben haben. Geht sowas überhaupt? Hat Nachbar A dadurch Nachteile? Wenn ja welche? Gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Garage von der Stadt ohne die Zusage des Nachbarn zu bauen und damit die Nutzungsänderung zu umgehen? Die Scheune steht auf einer Länge von 40mca. 0,6m an der Grenze von Nachbar A. Die Höhe beträgt ca 9-10m. Genau an dieser Grenze soll die Garage von Nachbar A gebaut werden. Eine andere Möglichkeit besteht leider nicht. Kann man in diesem Fall eine Ausnahme machen seitens der Stadt oder ist sowas nur in Verbindung einer Zusage des Nachbarn möglich?
: Gruß Markus





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