Abgeschickt von Shaq am 18 Februar, 2012 um 11:36:34:
also, geplant ist ein Garagenpark im Hinterhof eines Gebäudes. Es existiert kein Bebauungsplan. Teilweise sind auf den anderen Stellplätze und Garagen vorhanden aber es gibt auch Gärten. Kann man alles mit Garagen zubauen oder nicht? Hängt das vom Ermessen der Bauaufsicht ab? Wie hoch ist der Streitwert wenn es vor das Verwaltungsgericht geht?
Danke