Re: Garagen im Hinterhof


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Abgeschickt von Bauamt am 18 Februar, 2012 um 12:34:07:

Antwort auf: Garagen im Hinterhof von Shaq am 18 Februar, 2012 um 11:36:34:

Es gibt kein Ermessen der Behörde. Wenn sie alle Bauvorschriften einhalten, haben Sie einen Rechtanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung (Stichwort: Baufreiheit).

Nur ob Sie alle Bauvorschriften einhalten ist nicht immer unumstritten :)

Für die bauordnungsrechtlichen Vorschrfiten (z.B. Abstandsflächen) müssen Sie in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes schauen.

Für die bauplanungsrechtlichen Vorschriften ist für Sie § 34 BauGB entscheidend, da es keinen Bebauungsplan gibt.

Sie sollten bei der Genehmigungsbehörde anfragen und sich dort konkret grundstücksbezogen beraten lassen.

: also, geplant ist ein Garagenpark im Hinterhof eines Gebäudes. Es existiert kein Bebauungsplan. Teilweise sind auf den anderen Stellplätze und Garagen vorhanden aber es gibt auch Gärten. Kann man alles mit Garagen zubauen oder nicht? Hängt das vom Ermessen der Bauaufsicht ab? Wie hoch ist der Streitwert wenn es vor das Verwaltungsgericht geht?
: Danke





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