Grundstücksteilung verstößt gegen Brandschutz


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Abgeschickt von Marcus Konrad am 18 Februar, 2012 um 21:28:01

Liebes Forum,

Ich habe hier zwar einige ähnliche Fälle gefunden, bin aber nicht wirklich schlauer.

Wir haben letztes Jahr eine Art Doppelhaus gekauft. Es ist das ehemalige Wohnhaus eines alten Bauernhauses, dessen ehemalige Scheune ebenfalls zu Wohnzwecken ausgebaut wurde. Die Verkäufer haben das Grundstück/Gebäude vor dem Verkauf geteilt (Realteilung mit eigenem Flurstück).

Da ich für die finanzierende Bank noch einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis brauchte, habe ich auf dem Bauamt zufällig erfahren, dass die Grundstücksteilung letztlich gegen die Brandschutzvorschriften verstößt und so baurechtlich nicht hätte geteilt werden dürfen.

Die sauberste Lösung wäre nun die bauliche Herstellung des Brandschutzes. Dies wäre aber nicht nur teuer, sondern würde auch dazu führen, dass einige Fenster (auch bei uns) zugemauert werden müssten, da die Scheune als Anbau im rechten Winkel an unser Haus stößt und die Fenster nur etwa 40 cm von der Grundstücksgrenze entfernt sind.

Obwohl die Verkäufer laut Bauamt von dieser Tatsache gewusst haben, haben sie dies beim Verkauf verschwiegen. Wir gehen davon aus, dass die Verkäufer finanziell aber nicht in der Lage sind die baulichen Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus würden auch wir dann eventuell ein Zimmer ohne Fenster haben. Ganz zu Schweigen von dem Rechtsstreit um die Kosten und Entschädigung für die Wertminderung bei verschwiegenen Mängeln, dem Nachbarschaftsverhältnis etc.

Die Frage wäre nun, ob es durch Vereinbarungen im gegenseitigen Einverständnis Alternativen zu der baulichen Herstellung des Brandschutzes gibt und mit welchen Nachteilen und Kosten man dabei zu rechnen hätte. Noch einmal, das Grundstück ist bereits real geteilt und es gibt getrennte Grundbucheinträge, nur ist dadurch eben eine Situation entstanden, die gegen das Baurecht verstößt. Wäre eine Umwandlung nach WEG eine Alternative oder gäbe es da weitere Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus.




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