Re: Vereinigungsbaulast als Lösung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Februar, 2012 um 09:30:29

Antwort auf: Vereinigungsbaulast als Lösung? von Marcus Konrad am 19 Februar, 2012 um 10:39:43:

Welche Vor- und Nachteile die eine wie die andere Vorgehensweise für Sie persönlich hat ist in einem Forum sicher nicht sinnvoll zu diskutieren, da die örtlichen und die persönlichen Verhältnisse nicht bekannt sind (und auch nicht bekannt sein sollten).

Die Vereinigungsbaulast kann meines Erachtens nur den Fehler der Teilung heilen, die nicht hätte erteilt werden dürfen. An den Brandschutzanforderungen würde sich gar nicht so viel ändern, da es sich ja immer noch um unabhängige Nutzungseinheiten handelt. Ist der Brandschutz nicht nach BauO einzuhalten muss man sich Kompensationen überlegen um Abweichungen zuzulassen und wie die aussehen könnten ist wieder von der Örtlichkeit und baulichen Gegebenheiten abhängig.

Hier nochmal, wenn auch für den konkreten Fall leider zu spät, der Hinweis für interressierte Hauskäufer: VORHER informieren und beraten lassen kostet zwar erstmal etwas Geld ist aber sicher immer günstiger als nachträgliche Rettungsversuche. Die hier beschriebene Situation wäre leicht im Vorfeld zu erkennen gewesen.

: Vielen Dank für Ihre Antwort. Bevor wir rechtliche Schritte einleiten, ist uns erst einmal an einer gütlichen Einigung gelegen. Wir waren auch schon auf dem Bauamt. Dort hat man uns gesagt, dass das Problem durch eine Vereinigungsbaulast und Abweichungsanträge gelöst werden könnte. Uns ist aber nicht ganz klar, welche negativen Konsequenzen das für uns hat. So etwas wäre evtl. akzeptabel, wenn es auch für uns eine positive Auswirkung hätte, wie z.B. Das Recht das andere Grundstück mitzubenutzen.

: : Haben Sie schon ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Verkäufer geprüft bzw. prüfen lassen ?
: : Immerhin ist das Grundstück mangelhaft, was auch den Wert deutlich mindert. Nachdem hier sogar arglistige Täuschung im Spiel ist, wäre auch an eine Strafanzeige zu denken ...

: : Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass eine Einigung mit betroffenen Nachbarn Brandschutzvorschriften nicht pauschal ausser Kraft setzen lässt.
: : Selbst wenn beide Parteien auf den Schutz verzichten, kann die Behörde dennoch auf die Einhaltung der Vorschriften bestehen.
: : Daher wäre es wohl am besten, wenn Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde vorsprechen und dort nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung suchen.
: : Denkbar wäre hier vor allem an eine Gewährung von Abweichungen.

: : Ob die Umwandlung in eine WEG weiterhilft kann ich nicht sagen.

: : : Liebes Forum,

: : : Ich habe hier zwar einige ähnliche Fälle gefunden, bin aber nicht wirklich schlauer.

: : : Wir haben letztes Jahr eine Art Doppelhaus gekauft. Es ist das ehemalige Wohnhaus eines alten Bauernhauses, dessen ehemalige Scheune ebenfalls zu Wohnzwecken ausgebaut wurde. Die Verkäufer haben das Grundstück/Gebäude vor dem Verkauf geteilt (Realteilung mit eigenem Flurstück).

: : : Da ich für die finanzierende Bank noch einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis brauchte, habe ich auf dem Bauamt zufällig erfahren, dass die Grundstücksteilung letztlich gegen die Brandschutzvorschriften verstößt und so baurechtlich nicht hätte geteilt werden dürfen.

: : : Die sauberste Lösung wäre nun die bauliche Herstellung des Brandschutzes. Dies wäre aber nicht nur teuer, sondern würde auch dazu führen, dass einige Fenster (auch bei uns) zugemauert werden müssten, da die Scheune als Anbau im rechten Winkel an unser Haus stößt und die Fenster nur etwa 40 cm von der Grundstücksgrenze entfernt sind.

: : : Obwohl die Verkäufer laut Bauamt von dieser Tatsache gewusst haben, haben sie dies beim Verkauf verschwiegen. Wir gehen davon aus, dass die Verkäufer finanziell aber nicht in der Lage sind die baulichen Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus würden auch wir dann eventuell ein Zimmer ohne Fenster haben. Ganz zu Schweigen von dem Rechtsstreit um die Kosten und Entschädigung für die Wertminderung bei verschwiegenen Mängeln, dem Nachbarschaftsverhältnis etc.

: : : Die Frage wäre nun, ob es durch Vereinbarungen im gegenseitigen Einverständnis Alternativen zu der baulichen Herstellung des Brandschutzes gibt und mit welchen Nachteilen und Kosten man dabei zu rechnen hätte. Noch einmal, das Grundstück ist bereits real geteilt und es gibt getrennte Grundbucheinträge, nur ist dadurch eben eine Situation entstanden, die gegen das Baurecht verstößt. Wäre eine Umwandlung nach WEG eine Alternative oder gäbe es da weitere Möglichkeiten?

: : : Vielen Dank im Voraus.





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