Schlechtwettertage


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Abgeschickt von Desiree Klecker am 25 Februar, 2012 um 12:08:56

Hallo,

bei mir im Bauvertrag eines namhaften Essener Bauunternehmens, dass Häuser in guten Lagen errichtet, steht folgender Passus bzgl. Schlechtwettertagen:

Die Fristen verlängern sich entsprechend bei der von der Bauleitung angezeigten Schlechtwettertagen.

Heute bekomme ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

Hiermit zeigen wir Ihnen an, dass aufgrund von Schlechtwetter vom 09.01.12 bis einschließlich zum 23.02.12 ein Bauzeitverzug von 40(!) Tagen eintritt.
Es konnten in dem Bereich Erdarbeiten nicht bzw. nur eingeschränkt gearbeitet werden.

Klar ist Schlechtwetter ist nicht eindeutig identifiziert.
Jetzt war der Winter 2012 außerordentlich mild im Ruhrgebiet. Außerdem finde ich eine rückwirkende Anzeige von 40 Tagen etwas befremdlich.

Kann ich dagegen überhaupt ewtas rechtlich sinnvoll tun?





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