Widerspruch bei verletzung der rechte Dritter?


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Abgeschickt von Bolanger am 27 Februar, 2012 um 06:38:20:

Hallo,

typischerweise werden Baugenehmigungen ja unbeachtet der rechte Dritter erteilt. Wenn es also außerhalb des Baurechts Gründe gibt, die ein Bauvorhaben verbieten, stört sich die Genehmigungsbehörde nicht daran.

Was aber sollte man als Anwohner tun, wenn z.B. der eigene Nachbar ein haus bauen will, dass gegen andere Vereinbarungen und Regelungen außerhalb des Baurechts verstoßen?

Die Genehmigungsbehörde ist da wohl nicht der richtige Ansprechpartner.

Grüße,

Bolanger



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