Re: Widerspruch bei verletzung der rechte Dritter?


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Abgeschickt von Bauamt am 27 Februar, 2012 um 17:28:06:

Antwort auf: Widerspruch bei verletzung der rechte Dritter? von Bolanger am 27 Februar, 2012 um 06:38:20:

Wenn alle Verhandlungen scheitern bleibt nur eine Klage vor dem Zivilgericht gegen den Bauherrn bzw. Verursacher.

Wie in jedem zivilrechtlichen Verfahren sind dort dann die Ansprüche geltend zu machen.
Je nachdem, ob man vertragliche oder gesetzliche Ansprüche durchsetzen will, muss man sich auf andere Rechtsgrundlagen stützen (vgl. z.B. § 823 BGB für gesetzliche Ansprüche).
Letztlich bleibt aber nur der Weg zu einem Anwalt. Der wird dann weiter beraten können.


: Hallo,

: typischerweise werden Baugenehmigungen ja unbeachtet der rechte Dritter erteilt. Wenn es also außerhalb des Baurechts Gründe gibt, die ein Bauvorhaben verbieten, stört sich die Genehmigungsbehörde nicht daran.

: Was aber sollte man als Anwohner tun, wenn z.B. der eigene Nachbar ein haus bauen will, dass gegen andere Vereinbarungen und Regelungen außerhalb des Baurechts verstoßen?

: Die Genehmigungsbehörde ist da wohl nicht der richtige Ansprechpartner.

: Grüße,

: Bolanger





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