Glasbausteine durch Fenster ersetzen (3m bis zur Grenze) erlaubt?


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Abgeschickt von Manuel am 28 Februar, 2012 um 11:32:12

Guten Tag,

wir planen bei einer Renovierung des Badezimmers zeitgleich den Austausch unserer hässlichen Glasbausteine gegen ein Milchglasfenster.

Jetzt ist die Frage, ist das erlaubt?

Wir wohnen in NRW und im Nachbarrechtsgesetz finde ich folgendes dazu...

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II. Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht

§ 4 Umfang und Inhalt
§ 4
Umfang und Inhalt
(1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen nur angebracht werden, wenn damit ein Mindestabstand von 2 m von der Grenze eingehalten wird. Das gilt entsprechend für Dachfenster, die bis zu 45° geneigt sind.

(2) Von einem Fenster, das

a) mit Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks,

b) vor mehr als 3 Jahren im Rohbau oder

c) gemäß dem bisherigen Recht angebracht worden ist,

muß mit später errichteten Gebäuden ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn das später errichtete Gebäude den Lichteinfall in das Fenster nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.

(3) Die Abstände sind waagerecht vom grenznächsten Punkt der Einrichtung oder des Gebäudes aus rechtwinklig zur Grenze zu messen.

(4) Die Abstände dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks unterschritten werden. Die Einwilligung darf nicht versagt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

(5) Lichtdurchlässige, jedoch undurchsichtige und gegen Feuer ausreichend widerstandsfähige Bauteile von Wänden, die weder auf noch unmittelbar an der Grenze errichtet sind, gelten nicht als Fenster.
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Wenn ich das richtig verstehe, ist es erlaubt, sofern ich einen Mindestabstand von 2m nicht unterschreite.

Kann mir das jemand bestätigen?
Ich erreiche bei der Stadt niemanden und muss dies nun langsam sicher wissen.

Gruß

Manuel



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