Re: Grenzbebauung (Gemeindegrenze mit 3m breitem und dann Wald)


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 Februar, 2012 um 13:29:01:

Antwort auf: Grenzbebauung (Gemeindegrenze mit 3m breitem und dann Wald) von M.Kern am 29 Februar, 2012 um 12:16:47:

Hallo,

die Angaben sind zu ungenau, um eine Antwort geben zu können. Die erste Frage wäre, ob es für die Fläche einen Bebauungsplan gibt. Wenn nicht, handelt es sich um eine Fläche im Innenbereich gem. § 34 BauGB oder im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Handelt es sich bei der Fläche oder der Nachbarfläche um besonders geschützte Räume (Nsturschutzgebiete o.ä.)? Gibt es baurechtliche Vorgaben (Denkmalschutzsatzung, Gestaltungssatzung, usw.)? Und überhaut, über welches Bundesland sprechen wir. Ohne diese Angaben kann Ihnen keine vernünftige Auskunft gegeben werden.

Sie erhalten Sie Angaben beim zuständigen Bau- und Planungsamt.


: Hallo meine Frage ist was man beachten muß wenn sich ein Anbau am Haus der Gemeindegrenze nähert bis auf 1m.

: Danke für eine Antwort.




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