Re: Carport mit Anbau bzw. umgekehrt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 01 Maerz, 2012 um 19:58:45:

Antwort auf: Carport mit Anbau bzw. umgekehrt von mw am 29 Februar, 2012 um 16:20:23:

Es handelt sich um ein Gesamtvorhaben.
Sie können ein Gesamtvorhaben nicht in einzelne Teile so lange aufteilen, bis die kleinen Einzelteile dann alle aus der Genehmigungspflicht fallen.

Mit dem Argument könnten Sie ein Haus ohne Genehmigung errichten ... Stein für ... Stein.

Ich hoffe Sie haben sich mit der Zulässigkeit ihres Vorhaben ebenfalls beschäftigt und nicht lediglich mit der Genehmigungspflicht.

Falls Sie es tatsächlich schaffen aus der Genehmigungspflicht zu fallen, heisst das ja lediglich, dass die Behörden Ihr Vorhaben nicht vorab prüfen sondern ggf. ein Baukontrolleur hinterher, wenn alles fertig ist.
Es wäre dann eine böse Überraschung , wenn der Carport dann abgebrochen werden müsste, weil Sie z.B. den Grenzabstand nicht korrekt einhalten.

: Hallo,

: in Rheinland Pfalz möchte ich folgendes errichten:

: 2 doppelcarports nebeneinander. Einer davon wird komplett verkleidet und wird so zum Geräteschuppen.

: Die Maße Gesamtbreite 12 m. * Länge 5,7 m.
: Der Geräteschuppen ist 6 m Breit und 4,7 m lang. Somit ergibt sich am Geräteschuppen ein Dachüberstand von insges. 1 m.

: Mir wurde gesagt, dass dies nicht genehmigungsfrei gebaut werden dürfe da die Grenze von 50m² nach Landesbauordnung überschritten sei. Dies ist auch so. Aber ist es nicht so, dass die beiden Gebäudeteile zum einen der Carport und zum anderen der Geräteschuppen getrennt gesehen werden müssen. Dann wären entsprechenden Werte eingehalten.
: Praktisch wäre es dann ein Geräteschuppen mit überdachtem Abstellplatz.

: Vorab schon vielen Dank für jeden Tip





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]