Re: Nachbar will Grenzmauer abreißen wegen Hausneubau


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Maerz, 2012 um 10:17:35:

Antwort auf: Nachbar will Grenzmauer abreißen wegen Hausneubau von Blitzer am 04 Maerz, 2012 um 08:41:14:

Wieso sprechen Sie von "Miteigentum" an der Mauer, wenn sie doch auf dem Grundstück des Nachbarn steht ? Nur weil Sie Ihrem Nachbarn vor vielen _Jahren beim Bau der Mauer geholfen haben, wird sie nicht zu Ihrem Miteigentum.
Gibt es Verträge oder Grunddienstbarkeiten o.ä. die Ihnen ein Recht an der Mauer einräumen ?

Wenn Sie sich erfolgreich(!) gegen den Abriss bzw. den Neubau wehren, dürfte/könnte er nicht bauen, stimmt.
Aber auf welche Grundlage sollten Sie einen derartigen Rechtsanspruch stützen können ?

: Hallo,

: unsere Nachbarn haben eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses in zweiter Reihe bekommen. Als Zufahrt zu diesem Wohnhaus soll die bisherige Einfahrt am bestehenden Haus vorbei dienen. In der Baugenehmigung ist vermerkt, dass aus Brandschutzgründen die Zufahrt eine Breite von 3 m haben müsse.

: Es gibt zwischen unseren Grundstücken allerdings eine massive Mauer, die uns beiden als Einfriedung gehört und gemeinsam von 20 Jahren errichtet wurde. Durch diese Mauer ist Nachbars Einfahrt nur noch etwa 2,8 m breit. Nun möchte der Nachbar die Mauer abreißen, um die geforderten 3 m Einfahrtsbreite zu bekommen.

: Darf der einfach so unser Miteigentum abreißen, auch gegen unseren Willen? Oder dürfte er ggf. gar nicht hinten bauen, wenn wir uns erfolgreich gegen den Abriss wehren?

: Vielen Dank für jeden Kommentar,

: Blitzer





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