Re: Genehmigung für Imbissverkaufswagen


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Abgeschickt von Erich Bauer am 05 Februar, 2005 um 16:40:03

Antwort auf: Genehmigung für Imbissverkaufswagen von Canan am 04 Februar, 2005 um 17:53:57:

Ein regelmäßig aufgestellter Verkaufswagen ist eine bauliche Anlage i.S.d. Landesbauordnung.

Das Recht der Bauaufsichtsbehörde, gegen eine rechtswidrige bauliche Nutzung vorzugehen, kann nicht durch reinen Zeitablauf verwirken.




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