Re: Bebaung an Denkmal geschützten Speicher


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Maerz, 2012 um 19:32:24:

Antwort auf: Bebaung an Denkmal geschützten Speicher von Peter Kolkwitz am 04 Maerz, 2012 um 15:57:07:

Fragen Sie doch mal bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde, ob sie Ihre Einschätzung teilt, dass das Denkmal verschandelt wird.

Das mit der Bebauung, Fassade und Giebel hab ich nicht ganz verstanden.
Wenn Sie aber eine Grunddienstbarkeit über ein Geh- und Fahrtrecht haben, darf es nicht überbaut werden. In diesem Fall können Sie zivilrechtlich auf Unterlassung bzw. Beseitigung klagen. Sie sollten sich in diesem Fall bei einem Fachanwalt beraten lassen.

: Hallo Liebe Leute,
: Der Speicher steht unter Denkmalschutz ,wurde mit Fördergelder im Jahre 2000 komplett Saniert.Wir haben ein eingetragenes Wegerecht von 3,50 meter ,was als Lieferanfahrt genutzt werden muß,die Firma die dort jetzt baut,hat das auf 3.00 meter abgeändert.Möchte jetzt
: die 3,00 meter Überbauen, und direkt an unsere Fassade gegen bauen ,so das die Giebelfassade fast verschwindet,muß ich das dulden ohne das der Bauherr uns um Genehmigung bat ,Das Objekt ist Verschandelt ,Das Objekt befindet sich in Barth MV Listennummer 117 der Denckmalliste,wie kann ich mich der Bebauung wiedersetzen.MfG P.Kolkwitz





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