Re: Nachbar will Grenzmauer abreißen wegen Hausneubau


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Abgeschickt von Bauamt am 05 Maerz, 2012 um 17:59:37:

Antwort auf: Re: Nachbar will Grenzmauer abreißen wegen Hausneubau von Blitzer am 05 Maerz, 2012 um 06:46:22:

Dass die Mauer genau mittig auf der Grundstücksgrenze steht, hatten Sie in Ihrer Fragestellung bisher nicht erwähnt...

Das kommt halt dabei raus, wenn man raten muss.

: Hallo,

: wie kommen Sie darauf, dass uns die Mauer nicht anteilig gehört? Leider kann nach all den Jahren keiner mehr nachweisen, dass wir beide die Mauer errichtet haben, da es keine Papierbelege mehr gibt. Das ist jedoch aufgrund des Verlaufs der Mauer recht deutlich zu erkennen. Die Mauer steht halb auf Nachbars Grundstück und halb auf unserem Grundstück.
: Nach meinem Verständnis gehört damit die gesamte Mauer uns beiden, und nicht dem Nachbarn die linke und uns die rechte Hälfte, oder irre ich? Sonst könnte der Nachbar ja mit einer Flex seine Hälfte abschneiden...


: : Wieso sprechen Sie von "Miteigentum" an der Mauer, wenn sie doch auf dem Grundstück des Nachbarn steht ? Nur weil Sie Ihrem Nachbarn vor vielen _Jahren beim Bau der Mauer geholfen haben, wird sie nicht zu Ihrem Miteigentum.
: : Gibt es Verträge oder Grunddienstbarkeiten o.ä. die Ihnen ein Recht an der Mauer einräumen ?

: : Wenn Sie sich erfolgreich(!) gegen den Abriss bzw. den Neubau wehren, dürfte/könnte er nicht bauen, stimmt.
: : Aber auf welche Grundlage sollten Sie einen derartigen Rechtsanspruch stützen können ?

: : : Hallo,

: : : unsere Nachbarn haben eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses in zweiter Reihe bekommen. Als Zufahrt zu diesem Wohnhaus soll die bisherige Einfahrt am bestehenden Haus vorbei dienen. In der Baugenehmigung ist vermerkt, dass aus Brandschutzgründen die Zufahrt eine Breite von 3 m haben müsse.

: : : Es gibt zwischen unseren Grundstücken allerdings eine massive Mauer, die uns beiden als Einfriedung gehört und gemeinsam von 20 Jahren errichtet wurde. Durch diese Mauer ist Nachbars Einfahrt nur noch etwa 2,8 m breit. Nun möchte der Nachbar die Mauer abreißen, um die geforderten 3 m Einfahrtsbreite zu bekommen.

: : : Darf der einfach so unser Miteigentum abreißen, auch gegen unseren Willen? Oder dürfte er ggf. gar nicht hinten bauen, wenn wir uns erfolgreich gegen den Abriss wehren?

: : : Vielen Dank für jeden Kommentar,

: : : Blitzer





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