Re: Grundstück für Eigenbebaung Abstand 6 Meter?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Maerz, 2012 um 20:29:17

Antwort auf: Grundstück für Eigenbebaung Abstand 6 Meter? von Daniel am 05 Maerz, 2012 um 23:52:19:

... vielleicht ist die Idee mit dem Bebauen ja einfach keine Gute.

Wenn eine neue Grenze gezogen wird, dann ist es eben nicht mehr ein Grundstück und dann müssen auf beiden Grundstücken die Grenzabstände eingehalten werden, wenn Grenzabstände vorgesehen sind. Alternativ könnte man prüfen, ob die Grenze direkt entlang des bestehenden Hauses gelegt werden kann und eine Art Doppelhaushälfte möglich ist. Dann müsste auf der einen Seite gar kein Grenzabstand eingehalten werden. Es dürften und könnten entlang der Grenze dann aber auch keine Öffnungen vorgesehen werden und vorhanden sein.

Möglich ist Vieles. Prüfbar und bewertbar ist es nur anhand der konkreten Situation durch einen fachkundigen Planer/Architekten.

: Hallo, ich eine Frage ich habe ein Haus mit Grundstück in Niedersachsen Soltau.

: Die Hälfte des Grundstückes ist bebaut, die anderen Hälfte möchte wir bebauen.

: Das Grundstück ist 14 Meter von Hauswand bis zum Zaun des Nachbarn.

: Jetzt wurde mir durch die Gemeinde gesagt, ich muss drei Meter von meinem alten haus und 3 Meter von der neuen Grenze abstand halten, was insgesamt 6 Meter wären und 3 Meter abstand von Nachbars Zaun.
: Das würde heißen ich hätte nur nur 5 Meter breites Haus.

: Meine Frage kann ich nicht auf meinem eigenen Grundstück den Abstand selbst regeln, und zweitens kann mein Nachbar zustimmen wenn er es schriftlich macht und sagen du musst keine 3 meter einhalten . 1 meter reicht.

: Es geht und die Baulastregelung wo kann man das erfahren.




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