Re: Gartenlaube ohne Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 06 Maerz, 2012 um 21:32:45:

Antwort auf: Gartenlaube ohne Baugenehmigung von Mary Jane am 06 Maerz, 2012 um 21:06:59:

Gute Frage. Woher soll das irgendwer auf diesem Forum wissen ?


Übrigens:
Was ein Bauamt *will* bzw. sich wünscht ist erstmal unerheblich. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem betroffene Bürger Rechtsmittel gegen Behördenentscheidungen einlegen können ...
Der Abriss baulicher Anlagen ist einer der Sachverhalte, bei denen Behörden üblicherweise abwarten, bis der belastete Bürger alle Rechtsmittel aufgebraucht hat und die Behördenentscheidung unanfechtbar geworden ist.

Es wäre doch recht ungünstig, wenn man den Abriss erzwingt, während ein Klageverfahren noch läuft. Wenn die Hütte weg ist und der Bürger seine Klage gewinnt, müsste die Behörde (der Steuerzahler!) Schadensersatz leisten.

: es geht um eine Gartenlaube die ohne Baugenehmigung erbaut wurde und immer mehr und weiter ausgebaut wird ,obwohl das Bauamt seit 3 Jahren den Abriss will....es wird stets Widerspruch eingelegt ...keiner von uns aus dem Dorf ,darf eine Gartenlaube habe ,aber diese Familie ...wann können wir endlich mit der Beiseitigung der Laube rechnen?




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