Re: Abstützung des Nachbargrundstücks


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Abgeschickt von Bolanger am 07 Maerz, 2012 um 07:28:51:

Antwort auf: Abstützung des Nachbargrundstücks von Stefan L. am 27 Februar, 2012 um 15:19:51:

Hallo,

im Moment rutscht da gar nichts und Sie sorgen durch Ihr Eingreifen ggf. dafür, dass etwas rutscht. Und dafür soll dann der Nachbar geradestehen?

Was hielten Sie davon, wenn ich auf das Dach Ihres Hauses kletter und eine Dachpfanne auf mein altes Auto werfe, weil ich dann von Ihnen die Neulackierung fordern darf, denn schliesslich haben Sie nicht dafür gesorgt, dass die Dachpfanne nicht auf mein Auto fällt und sind damit Ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Wenn das möglich ist, dann nennen Sie hier bitte öffentlich Ihre Adresse. Sie würden sicherlich einigen Besuch bekommen.

Grüße,

Bolanger


: Hallo,

: ich möchte in meinem Garten ein Gebüsch entfernen. Dieses Gebüsch ist direkt an der Grundstücksgrenze zu meinem Nachbar. Da die Grundstücksgrenze mit einer ca. 40cm hohen Mauer abgegrenzt ist (auf der Seite meines Nachbarn) habe ich Angst das ich die Mauer beschädige oder das Nachbargrundstück zu meiner Seite abrutscht, wenn ich die Wurzeln des Busches aus dem Boden reiße. Ich habe gehört, das der Nachbar sein Grundstück selber vor einem Abrutschen sichern muss.

: Jetzt ist meine Frage, ob mir jemand den Paragraphen zu diesem Fall nehnen kann, damit ich mich da genau informieren kann.

: Vielen Dank im vorraus...





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