Re: Gartenlaube ohne Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 07 Maerz, 2012 um 22:26:36:

Antwort auf: Re: Gartenlaube ohne Baugenehmigung von Mary Jane am 07 Maerz, 2012 um 19:49:11:

Beschluss von wem ?

Ihre Ortsgestaltungssatzung kenne ich nicht. Es ist unmöglich auf rechtliche Details einzugehen.

ES ist noch immer unklar was eigentlich passiert ist.
Hat der Bauherr eine Beseitigungsanordnung bekommen ?
Oder ist er evtl. nur dazu angehört worden ?
Läuft ein Klageverfahren ?

Ausser einigen allgemeinen Informationen, wird man Ihnen hier nicht viel weiter helfen können, fürchte ich.

: vielen Lieben Dank für Ihre rasche Antwort ...laut Ortgestaltungsrecht, sind bei uns keine weiteren Bauten auf einem Grundstück , zulässig ...und selbst wenn man an der vorhandenen Garage anbaut darf diese auch nur zu ein drittel sein ....wie ist es eigentlich wenn ein Beschluß vorliegt ? muss er die Laube trotzdem abreißen ...auch wenn er jetzt mit dem Anbau an die Garage täuschen will?? liebe Grüße





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