Ab wann ist ein Bau ein Schwarzbau ?


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Abgeschickt von Felser am 09 Maerz, 2012 um 18:40:26

Hallo ,

wir haben ein Problem mit unserem neuem "Dorfbewohner" .
Der anscheinend sein Grundstück schwarz bebaut . Kennt sich vielleicht jemand damit aus und kann auskunft geben ?

Wir wohnen in der selben Strasse , auf der selben Seite jedoch sind 2 Grundstücke zwischen uns . Und unser Nachbar hat letztes Jahr das Grundstück gekauft das am Rande vom Dorf liegt und kein Baugrund ist !
Zu betohnen ist das der "Neue" seinen Wohnsitz nicht in unserer Gmeinde oder näheren Umgebung hat .
Also ist er auch nich Priviligiert oder?
Erst fing er an seinen Schafen ein Zelt (ca 30m lang 10m breit und 5-6m hoch hinzustellen damit er sie dort halten kann . Es wurde dann später von unseren Nachbar gegenüber beim Bürgermeister beschwerde eingelegt das dies ein Schwarzbau sei . Dann wurde (nachdem der Bauausschuss da war ) nachträglich dafür eine Baugenehmigung ausgestellt ( ist sowas rechtens , wäre aber nicht meine Frage) . Nun hat er noch eine art Garage hingestellt die nicht für sein Fahrzeug dient sondern als "Bad" . In der er ein Waschbecken und eine Toilette hat ( ist dies ohne Gruppe zulässig auf nicht ausgeschriebene Baugrund? ) . Diese Garage hat ein Betonfundament . Auserdem bräuchte er dafür eine Kläranlage oder ? Ausserdem hat er einen Verschlag aus Holz ( mit Betonfundament ) auf das Grundstück gestellt das ihn als Aufenthaltsraum , Brotzeitraum udn wohl ab udn an auch als Schlafmöglichkeit für übernacht dient . Und seit neuestem baut er noch einen Pferdestall . Für die Garage , den Verschlag und den Pferdestall hat er anscheinend keine Baugenehmigung ( ist die von nöten ? und kann man als Dorfmitbewohner sicht darauf verlangen?) .
Zudem wirft er den Kot seiner Tiere einfach auf sein Grundstück und verteilt es dort . (rechtswiedrig oder?)

Nun die alles entscheidende Frage ist das alles legal .
Lohnt es sich zu klagen?

Ich würde mich über informationen ehrzlich freuen danke .




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