Re: Ab wann ist ein Bau ein Schwarzbau ?


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Abgeschickt von Bauamt am 09 Maerz, 2012 um 19:49:21:

Antwort auf: Ab wann ist ein Bau ein Schwarzbau ? von Felser am 09 Maerz, 2012 um 18:40:26:

Bei allem was sie da erzählen kann ich keinen Eingriff in ihre Rechte endtecken.

Nur um einiges richtig zu stellen:
Wo ein Bauherr seinen Wohnsitz hat ist erstmal unerheblich. Einheimische haben keine baurechtlichen Sonderrechte gegenüber Auswärtigen. Sie verstehen auch den Begriff der Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) falsch.

Ob ein Bauvorhaben genehmigt ist, oder "schwarz" errichtet wurde stellt für sich genommen keinen Eignriff in Rechte eines Nachbarn dar (wobei Sie wohl nicht mal Nachbar wären).

Das nachträgliche Genehmigen ehemliger "Schwarzbauten" ist selbstverständlich legal. Es wäre nicht zu vertreten z.B. ein im Prinzip genehmigungsfähiges Haus abreißen zu lassen, nur weil irgendwer in der Vergangenheit vergessen hat einen Antrag zu stellen.

Wenn Sie klagen wollen, brauchen sie erstmal ein eigenes Recht, das verletzt wird (42 VwGO).

Damit ist natürlich nicht gesagt, dass das was dort alles passiert rechtmäßig ist. Aber es ist ja auch nicht gesagt, dass die zuständigen Behörden tatenlos zusehen ...

: Hallo ,

: wir haben ein Problem mit unserem neuem "Dorfbewohner" .
: Der anscheinend sein Grundstück schwarz bebaut . Kennt sich vielleicht jemand damit aus und kann auskunft geben ?

: Wir wohnen in der selben Strasse , auf der selben Seite jedoch sind 2 Grundstücke zwischen uns . Und unser Nachbar hat letztes Jahr das Grundstück gekauft das am Rande vom Dorf liegt und kein Baugrund ist !
: Zu betohnen ist das der "Neue" seinen Wohnsitz nicht in unserer Gmeinde oder näheren Umgebung hat .
: Also ist er auch nich Priviligiert oder?
: Erst fing er an seinen Schafen ein Zelt (ca 30m lang 10m breit und 5-6m hoch hinzustellen damit er sie dort halten kann . Es wurde dann später von unseren Nachbar gegenüber beim Bürgermeister beschwerde eingelegt das dies ein Schwarzbau sei . Dann wurde (nachdem der Bauausschuss da war ) nachträglich dafür eine Baugenehmigung ausgestellt ( ist sowas rechtens , wäre aber nicht meine Frage) . Nun hat er noch eine art Garage hingestellt die nicht für sein Fahrzeug dient sondern als "Bad" . In der er ein Waschbecken und eine Toilette hat ( ist dies ohne Gruppe zulässig auf nicht ausgeschriebene Baugrund? ) . Diese Garage hat ein Betonfundament . Auserdem bräuchte er dafür eine Kläranlage oder ? Ausserdem hat er einen Verschlag aus Holz ( mit Betonfundament ) auf das Grundstück gestellt das ihn als Aufenthaltsraum , Brotzeitraum udn wohl ab udn an auch als Schlafmöglichkeit für übernacht dient . Und seit neuestem baut er noch einen Pferdestall . Für die Garage , den Verschlag und den Pferdestall hat er anscheinend keine Baugenehmigung ( ist die von nöten ? und kann man als Dorfmitbewohner sicht darauf verlangen?) .
: Zudem wirft er den Kot seiner Tiere einfach auf sein Grundstück und verteilt es dort . (rechtswiedrig oder?)

: Nun die alles entscheidende Frage ist das alles legal .
: Lohnt es sich zu klagen?

: Ich würde mich über informationen ehrzlich freuen danke .





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