Re: Ab wann ist ein Bau ein Schwarzbau ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Maerz, 2012 um 22:05:33

Antwort auf: Ab wann ist ein Bau ein Schwarzbau ? von Felser am 09 Maerz, 2012 um 18:40:26:

Um einen Schwarzbau handelt es sich, wenn ein Gebäude oder eine bauliche Anlage formal nicht genehmigt ist. Ist keine formale Genehmigung erforderlich, kann dennoch ein Schwarzbau vorliegen, wenn das Gebäude oder die bauliche Anlage gegen materielles Recht verstößt. Nicht alles was gebaut werden darf benötigt eine Genehmigung, aber alles was legal sein will muss (sollte zumindest) den gültigen Regeln entsprechen.


: Hallo ,

: wir haben ein Problem mit unserem neuem "Dorfbewohner" .
: Der anscheinend sein Grundstück schwarz bebaut . Kennt sich vielleicht jemand damit aus und kann auskunft geben ?

: Wir wohnen in der selben Strasse , auf der selben Seite jedoch sind 2 Grundstücke zwischen uns . Und unser Nachbar hat letztes Jahr das Grundstück gekauft das am Rande vom Dorf liegt und kein Baugrund ist !
: Zu betohnen ist das der "Neue" seinen Wohnsitz nicht in unserer Gmeinde oder näheren Umgebung hat .
: Also ist er auch nich Priviligiert oder?
: Erst fing er an seinen Schafen ein Zelt (ca 30m lang 10m breit und 5-6m hoch hinzustellen damit er sie dort halten kann . Es wurde dann später von unseren Nachbar gegenüber beim Bürgermeister beschwerde eingelegt das dies ein Schwarzbau sei . Dann wurde (nachdem der Bauausschuss da war ) nachträglich dafür eine Baugenehmigung ausgestellt ( ist sowas rechtens , wäre aber nicht meine Frage) . Nun hat er noch eine art Garage hingestellt die nicht für sein Fahrzeug dient sondern als "Bad" . In der er ein Waschbecken und eine Toilette hat ( ist dies ohne Gruppe zulässig auf nicht ausgeschriebene Baugrund? ) . Diese Garage hat ein Betonfundament . Auserdem bräuchte er dafür eine Kläranlage oder ? Ausserdem hat er einen Verschlag aus Holz ( mit Betonfundament ) auf das Grundstück gestellt das ihn als Aufenthaltsraum , Brotzeitraum udn wohl ab udn an auch als Schlafmöglichkeit für übernacht dient . Und seit neuestem baut er noch einen Pferdestall . Für die Garage , den Verschlag und den Pferdestall hat er anscheinend keine Baugenehmigung ( ist die von nöten ? und kann man als Dorfmitbewohner sicht darauf verlangen?) .
: Zudem wirft er den Kot seiner Tiere einfach auf sein Grundstück und verteilt es dort . (rechtswiedrig oder?)

: Nun die alles entscheidende Frage ist das alles legal .
: Lohnt es sich zu klagen?

: Ich würde mich über informationen ehrzlich freuen danke .





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]